Einwilligungsklausel für die Unfallversicherung |
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Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die Unfallversicherung
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,
die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle,
Risiko- / Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur
Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere
Versicherer und / oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und / oder
den Verband öffentlicher Versicherer zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt.
Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen
Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die Gesellschaften der Provinzial NordWest-Unternehmensgruppe meine
allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den
/ die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung
meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an
Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich
ist.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der / die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf / dürfen.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Informationen - auf Wunsch auch sofort - überlassen wird.